Bereich: Horizonte hilft...
Flexible Jugendbetreuung
Die Ambulante Betreuung

Rechtliche Grundlagen
§ 18 SGB VIII Begleiteter Umgang
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
Zielgruppe
Junge Menschen und ihre Familien, die aufgrund von Problemen und Konflikten unterschiedlicher Art auf pädagogische Unterstützung angewiesen sind; die Betreuung findet in ihrem jeweiligen Lebensumfeld statt; auch möglich ist eine „Ambulante Betreuung im eigenen Haushalt“ für junge Menschen, die eigenständig wohnen wollen.
Zielsetzung
Hauptziel ist die Entwicklung einer eigenständigen und befriedigenden Lebensperspektive
Voraussetzungen
- Die grundsätzliche Bereitschaft der AdressatInnen der Hilfe zur Aufnahme eines „Arbeitsbündnisses“ mit den BetreuerInnen
- Die Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt
Betreuungsumfang
Die Ambulante Betreuung ist eine längerfristig angelegte, aufsuchende Form der Hilfe; vereinbart wird ein individuelles Stundenkontingent
Mögliche Betreuungsinhalte
- Angebot des regelmäßigen Kontakts zu einer festen Bezugsperson
- Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
- Hilfestellung bei der Entwicklung einer persönlichen und beruflichen Zukunftsperspektive
- Unterstützung und Beratung bei Problemen und Krisen z.B. im sozialen Umfeld, im schulischen oder beruflichen Bereich
- Hilfestellungen bei familiären Konflikten und der Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte und Herkunftsfamilie
- Begleitung bei der Bearbeitung von individuellen Problemen wie z.B. Delinquenz, Ausübung oder Erfahrung von Gewalt, Drogenkonsum
- Beratung und Begleitung bei weiterführenden Maßnahmen und Hilfsangeboten
