Bereich: Horizonte hilft...

Flexible Jugendbetreuung

Die Ambulante Betreuung

Rechtliche Grundlagen

§ 18   SGB VIII Begleiteter Umgang 

§ 27   SGB VIII Hilfe zur Erziehung

§ 30   SGB VIII Erziehungsbeistandschaft 

§ 31   SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 35   SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe

§ 41   SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

Zielgruppe

Junge Menschen und ihre Familien, die aufgrund von Problemen und Konflikten unterschiedlicher Art auf pädagogische Unterstützung angewiesen sind; die Betreuung findet in ihrem jeweiligen Lebensumfeld statt; auch möglich ist eine „Ambulante Betreuung im eigenen Haushalt“ für junge Menschen, die eigenständig wohnen wollen.

Zielsetzung

Hauptziel ist die Entwicklung einer eigenständigen und befriedigenden Lebensperspektive 

Voraussetzungen

  • Die grundsätzliche Bereitschaft der AdressatInnen der Hilfe zur Aufnahme eines „Arbeitsbündnisses“ mit den BetreuerInnen
  • Die Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt

Betreuungsumfang

Die Ambulante Betreuung ist eine längerfristig angelegte, aufsuchende Form der Hilfe; vereinbart wird ein individuelles Stundenkontingent

Mögliche Betreuungsinhalte

  • Angebot des regelmäßigen Kontakts zu einer festen Bezugsperson
  • Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
  • Hilfestellung bei der Entwicklung einer persönlichen und beruflichen Zukunftsperspektive
  • Unterstützung und Beratung bei Problemen und Krisen z.B. im sozialen Umfeld, im schulischen oder beruflichen Bereich
  • Hilfestellungen bei familiären Konflikten und der Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte und Herkunftsfamilie
  • Begleitung bei der Bearbeitung von individuellen Problemen wie z.B. Delinquenz, Ausübung oder Erfahrung von Gewalt, Drogenkonsum
  • Beratung und Begleitung bei weiterführenden Maßnahmen und Hilfsangeboten