Bereich: Horizonte hilft...

Betreuungsverein

Betreuungsverein

Rechtliche Grundlage: § 1896 BGB

Betreuungsumfang

Die rechtliche Betreuung ist eine individuell angelegte und persönliche Hilfe für erwachsene Menschen, die unter einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung leiden und deshalb in bestimmten Bereichen ihre Angelegenheiten ohne Unterstützung nicht oder nur teilweise erledigen können.

Mögliche Betreuungsinhalte

  • Schuldenregulierung
  • Vermögenssorge (Kontoführung, Kontrolle, Sicherung des Unterhalts)
  • Regelung sozialrechtlicher und behördlicher Angelegenheiten (Beantragung von Sozialleistungen, Vertretung gegenüber Behörden, Prüfen von Leistungen)
  • Gesundheitsfürsorge (Ärztliche Anbindung, Kontakt zur Krankenkasse, Beantragung von Leistungen)
  • Suche eines geeigneten Heim-/Therapieplatzes unter Berücksichtigung der Wünsche des Klienten
  • Wohnungssuche und Unterstützung in Wohnungsangelegenheiten (Kontakt zu Vermieter, BEW, GEZ etc.)

Was macht den Betreuungsverein in seiner besonderen Zielsetzung aus?

  • Entstanden aus der Jugendhilfe durch die Arbeit mit jungen Erwachsenen, die Defizite im Sinne des §1896 aufwiesen
  • Arbeit mit Drogen- und Suchtproblematiken, Lernbehinderungen, Borderlinepersönlichkeiten bzw. dazu vorliegenden Doppeldiagnosen
  • Förderung und / oder Erhalt der Selbständigkeit der Betreuten
  • Persönliche Betreuung durch pädagogische Kompetenz (zentrale Berücksichtigung der Anliegen und Wünsche der Betreuten)
  • Aufsuchende Arbeit 
  • Netzwerkarbeit: Aufbau eines sozialen Netzes zur Lebensgestaltung des Klienten; enge Zusammenarbeit mit anderen Stellen zur Förderung der individuellen Lebensgestaltung

Leistungen des Betreuungsvereins

  • Führen von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften
  • Telefonische Beratung von Angehörigen 
  • Information über Möglichkeiten der Vorsorge (Vollmacht und Betreuungsverfügung) 
  • Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern